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Gesetz über die Unvereinbarkeiten

Die Walliser Kantoniere unterstützen die Öffnung

 

Der Walliser Kantonierverband (WKV) unterstützt mit Nachdruck die Wählbarkeit der Staatsangestellten und derjenigen des Gesundheitsnetzes Wallis in den Grossen Rat. Er unterstreicht dies mit einer Resolution, welche am 26. April einstimmig angenommen wurde.

Sämtliche Westschweizer Kantone öffnen den Angestellten der öffentlichen Dienste die Türen zu ihren Parlamenten. Ausgenommen das Wallis. Eine absurde Ausnahme: Der von der ausserparlamentarischen Kommission vorgelegte Gesetzes-Vorentwurf belegt dies. Sorgfältig umschrieben, um jeglichen Interessenkonflikt zu vermeiden, stellt die Wählbarkeit keinerlei Probleme. Ganz im Gegenteil: Sie verstärkt die Demokratie und beseitigt die Hypokrisie. Sie räumt auf mit den Bürgern zweiter Klasse, welche aus Pseudogründen betreffend Interessenkonflikte vom Parlament ferngehalten werden, während die Legislative bereits heute im Rhythmus der Lobbys lebt und abstimmt.

Der WKV erinnert daran, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, die Kader der öffentlichen Verwaltung und der dieser angeschlossenen selbständigen Anstalten von der Wählbarkeit auszuschliessen. Er unterstützt auch die Klarstellung und Verstärkung der Regeln betreffend das In-den-Ausstand-treten, welche ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten sind.

Wir freuen uns, unsere Rolle als «Visitenkarte des Staates Wallis» im Rahmen unserer Arbeit voll und ganz zu spielen, wie dies der Chef der Dienststelle für Strassen- und Flussbau, Jean-Michel Germanier, anlässlich unserer Delegiertenversammlung vom 26. April betont hat. Wählbar werden bereichert unsere Rolle als Botschafter sogar noch mehr.